Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Rauchfangkehrer-Themen.
Rauchfang & Kehren
5 Fragen
Wie oft muss der Rauchfang gekehrt werden?
Wie oft muss der Rauchfang gekehrt werden?
Die Häufigkeit hängt von Brennstoff und Bauart der Anlage ab — und davon, wie oft geheizt wird. Geregelt ist sie im OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (§ 32). Für die häufigsten Anlagen im Privatbereich (bis 120 kW):
- Stückholz, Kohle, sonstige feste Brennstoffe: 4–6× jährlich
- Pelletsheizung bis 20 kW (automatisch beschickt): 2–3× jährlich
- Pelletsheizung über 20 kW (automatisch beschickt): 3–4× jährlich
- Ölheizung ohne Verdampferbrenner: 2–3× jährlich
- Ölheizung mit Verdampferbrenner: 4× jährlich
- Gas- oder Brennwertanlage: 1× jährlich
- Offene, schließbare Feuerstätten: 3× jährlich
Für Sonderfälle (z. B. Anlagen über 120 kW, gewerbliche Selchkammern oder nur gelegentlich genutzte Anlagen) gelten eigene Fristen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihren Kehrtermin.
Was ist eine §25 Feuerstättenüberprüfung?
Was ist eine §25 Feuerstättenüberprüfung?
Die wiederkehrende Feuerstättenüberprüfung gemäß §25 OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz prüft, ob Ihre Heizanlage sicher und umweltgerecht arbeitet. Die Intervalle richten sich nach der Anlagenleistung:
- Bis 15 kW: alle 3 Jahre
- 15–50 kW: alle 2 Jahre (inkl. Abgasmessung)
- Ab 50 kW: jährlich (inkl. Abgasmessung)
Wir führen diese Prüfung als konzessionierter Betrieb durch und erinnern Sie rechtzeitig.
Was kostet eine Kehrung?
Was kostet eine Kehrung?
Die Kosten richten sich nach Art und Anzahl Ihrer Feuerstätten und dem Heizverhalten. Die aktuellen Tarife sind in der Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung (RIS) geregelt — die konkreten Preise finden Sie dort unter “Anlage – Höchsttarife für Leistungen des Rauchfangkehrergewerbes”.
Was mache ich, wenn ich zum Kehrtermin nicht zu Hause bin?
Was mache ich, wenn ich zum Kehrtermin nicht zu Hause bin?
Kein Problem — kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per Kontaktformular, und wir vereinbaren einen Ersatztermin.
Zu welchen Themen kann ich mich beraten lassen?
Zu welchen Themen kann ich mich beraten lassen?
Wir beraten Sie gerne — herstellerunabhängig und neutral — zu:
- Heizungstausch und Kesselerneuerung
- Kaminsanierung und Kaminneubau
- Anschluss von Kamin- und Kachelöfen
- Richtiges Heizverhalten
- Brandschutz und Schadensvermeidung
Feuerlöscher
14 Fragen
Was bedeuten die Brandklassen A, B, C?
Was bedeuten die Brandklassen A, B, C?
Auf jedem Feuerlöscher steht, für welche Brandklassen er geeignet ist:
- A — feste Stoffe wie Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe.
- B — flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe wie Benzin, Öl, Lacke, Wachs.
- C — gasförmige Stoffe wie Propan, Butan, Erdgas.
- D — Metallbrände (Magnesium, Aluminium) — Spezialfall, im Privatbereich kaum relevant.
- F — Speiseöle und -fette, etwa beim Brand in der Friteuse.
Schaumlöscher decken A+B ab, Pulverlöscher A+B+C, CO₂-Löscher nur B. Welcher Löscher zu Ihnen passt, hängt davon ab, was bei Ihnen brennen könnte — wir beraten gerne.
Was ist der Unterschied zwischen Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher?
Was ist der Unterschied zwischen Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher?
Beide löschen gleich gut — der Unterschied liegt im Inneren:
- Aufladelöscher haben eine separate CO₂-Patrone, die das Treibgas erst beim Auslösen freisetzt. Der Behälter steht also nicht ständig unter Druck — damit ist diese Bauart langfristig wartungsfreundlicher und günstiger.
- Dauerdrucklöscher sind permanent unter Druck. Günstiger im Erstkauf, dafür etwas wartungsintensiver.
Für den Hausgebrauch sind beide völlig in Ordnung. Wer den Löscher viele Jahre einsetzen will, fährt mit einem Aufladelöscher meist günstiger — auch wenn er anfangs mehr kostet.
Was mache ich, wenn ich einen Feuerlöscher benutzt habe?
Was mache ich, wenn ich einen Feuerlöscher benutzt habe?
Bringen Sie den Feuerlöscher zu uns — wir prüfen, ob eine Neufüllung ausreicht oder ein Ersatz nötig ist. Auch teilweise entleerte Feuerlöscher müssen gewartet werden.
Haben Feuerlöscher ein Ablaufdatum?
Haben Feuerlöscher ein Ablaufdatum?
Ja — nach 20 Jahren muss ein Feuerlöscher ersetzt werden. Das Herstellungsdatum finden Sie am Typenschild.
Wo kann ich Feuerlöscher kaufen?
Wo kann ich Feuerlöscher kaufen?
Direkt bei uns — wir führen Feuerlöscher aller gängigen Typen. Details und Preise finden Sie auf unserer Feuerlöscher-Seite. Gerne liefern wir auch direkt zu Ihnen.
Welche Feuerlöscher brauche ich zuhause?
Welche Feuerlöscher brauche ich zuhause?
Mindestens ein Feuerlöscher pro Haushalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir empfehlen zusätzlich je einen im Heizraum und in der Garage. Für die meisten Haushalte eignet sich ein Schaumlöscher (Brandklassen A+B) am besten — er ist leistungsstark und verursacht kaum Verschmutzung.
Welche Unterschiede gibt es bei Feuerlöschern?
Welche Unterschiede gibt es bei Feuerlöschern?
Die drei gängigsten Typen:
- Schaumlöscher: Für feste und flüssige Stoffe (Brandklasse A+B). Wenig Verschmutzung, ideal für Wohnräume.
- Pulverlöscher: Für feste, flüssige und gasförmige Stoffe (A+B+C). Sehr leistungsstark, aber starke Verschmutzung. Eher für Garagen und Außenbereiche.
- CO₂-Löscher: Für Flüssigkeitsbrände (Brandklasse B). Rückstandsfrei, ideal für EDV-Räume und elektrische Anlagen.
Wo kann ich meinen Feuerlöscher überprüfen lassen?
Wo kann ich meinen Feuerlöscher überprüfen lassen?
Bei unseren regelmäßigen Überprüfungsterminen (jeweils ein paar Wochen davor auf unserer Startseite vermerkt) oder nach individueller Vereinbarung.
Im Zuge von Kehrungen oder Überprüfungen nehmen wir Ihren Feuerlöscher auch gerne direkt mit.
Wie oft muss ich meinen Feuerlöscher überprüfen lassen?
Wie oft muss ich meinen Feuerlöscher überprüfen lassen?
Alle zwei Jahre ist eine Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Den Termin der letzten Prüfung finden Sie auf der gelben Prüfplakette am Feuerlöscher.
Was kostet die Feuerlöscher-Überprüfung?
Was kostet die Feuerlöscher-Überprüfung?
Die genauen Preise finden Sie auf unserer Feuerlöscher-Seite.
Was passiert, wenn ich den Feuerlöscher nicht überprüfen lasse?
Was passiert, wenn ich den Feuerlöscher nicht überprüfen lasse?
Im Ernstfall kann ein nicht überprüfter Feuerlöscher versagen — der Druck kann abgefallen sein oder das Löschmittel seine Wirksamkeit verloren haben. Regelmäßige Prüfung ist daher nicht nur Pflicht, sondern schützt im Notfall.
Auch aus versicherungstechnischer Sicht lohnt sich die Prüfung: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung kürzen, wenn vorgeschriebene Überprüfungen nicht nachweisbar sind. Die Prüfplakette am Löscher ist dabei Ihr Nachweis.
Wie viele Feuerlöscher brauche ich?
Wie viele Feuerlöscher brauche ich?
Das hängt von der Brandgefahr ab: Gesetzlich ist mindestens ein Feuerlöscher pro Gebäude vorgeschrieben — ein Betrieb mit hoher Brandlast (etwa eine Werkstatt oder ein Papierlager) braucht aber deutlich mehr Löscher als ein Privathaushalt.
Für Wohnhäuser empfehlen wir einen Feuerlöscher pro Stockwerk — im Brandfall zählt jede Sekunde, und der Weg zum nächsten Löscher sollte kurz sein.
Gerne führen wir bei Ihnen auch eine Begehung vor Ort durch und erarbeiten eine Empfehlung für Ihr konkretes Gebäude — kontaktieren Sie uns einfach.
Wie benutze ich einen Feuerlöscher richtig?
Wie benutze ich einen Feuerlöscher richtig?
Die wichtigsten Regeln:
- Feuer in Windrichtung angreifen
- Von vorne nach hinten und von unten nach oben löschen
- Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
- Mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen, nicht hintereinander
- Vorsicht vor Wiederentzündung — Glutnester immer mit Wasser nachlöschen
- Eingesetzte Löscher nicht mehr aufhängen, sondern neu füllen lassen
Was bedeutet das EU-PFAS-Verbot für meinen Schaumlöscher?
Was bedeutet das EU-PFAS-Verbot für meinen Schaumlöscher?
Die EU verbietet PFAS in Schaumlöschern in mehreren Stufen. Für Privat- und Gewerbekund·innen sind zwei Daten relevant:
- Ab 23.10.2026 dürfen neue Schaumlöscher mit PFAS nicht mehr verkauft werden.
- Bis 31.12.2030 dürfen bestehende PFAS-Schaumlöscher noch verwendet werden, danach müssen sie außer Betrieb genommen oder umgerüstet werden.
Pulver- und CO₂-Löscher sind nicht betroffen — die enthalten kein PFAS.
Bei uns gibt es ohnehin nur fluorfreie Schaumlöscher. Wenn Sie noch einen alten haben, schauen wir uns ihn beim nächsten Prüftermin an und beraten zum Tausch.
Neubau & Umbau
9 Fragen
Wie groß muss meine Abgasanlage sein?
Wie groß muss meine Abgasanlage sein?
Die Dimensionierung hängt von der Art und Leistung Ihrer Feuerstätte ab. Wir berechnen die passende Größe für Sie — sprechen Sie uns am besten schon in der Planungsphase an.
Wann muss mein Rauchfangkehrer die Heizung „abnehmen"?
Wann muss mein Rauchfangkehrer die Heizung „abnehmen"?
Eine Abnahme (Befundung) ist bei jeder wesentlichen Änderung erforderlich, z.B.:
- Neuinstallation einer Feuerstätte
- Austausch der bestehenden Heizung
- Baulichen Veränderungen an der Abgasanlage
- Änderung des Brennstoffs
- Änderung des Luftverbunds (z.B. Fenstertausch bei raumluftabhängigen Feuerstätten)
Wie groß muss die nicht brennbare Unterlage um meine Feuerstätte sein?
Wie groß muss die nicht brennbare Unterlage um meine Feuerstätte sein?
Die Mindestmaße sind in der TRVB 105 H (Feuerstätten für feste Brennstoffe) festgelegt:
- Die Unterlage muss die Feuerstätte allseitig um mindestens 5 cm überragen, an der Bedienungsseite um mindestens 30 cm.
- Vor der Feuerungsöffnung muss sie seitlich mindestens 10 cm und nach vorne mindestens 30 cm reichen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Kaminofen einbauen möchte?
Was muss ich beachten, wenn ich einen Kaminofen einbauen möchte?
Wichtige Punkte:
- Verbrennungsluft: Ausreichende Frischluftzufuhr sicherstellen
- Sicherheitsabstände: Zu brennbaren Materialien (laut Herstellerangaben)
- Nicht brennbare Unterlage: Vor und neben der Feuerstätte
- Abgasanlage: Muss für den Anschluss geeignet sein (Querschnitt, Zustand)
Kontaktieren Sie uns am besten vor dem Kauf — wir prüfen, ob Ihr Kamin für den Anschluss geeignet ist, und ersparen Ihnen böse Überraschungen.
Worauf muss ich beim Betrieb einer Feuerstätte achten?
Worauf muss ich beim Betrieb einer Feuerstätte achten?
- Für ausreichend Verbrennungsluft sorgen
- Nur den vom Hersteller vorgesehenen Brennstoff verwenden
- Regelmäßig warten und reinigen lassen
- Vor der Heizsaison die Anlage kontrollieren lassen
Was muss ich bei einer Wanddurchführung berücksichtigen?
Was muss ich bei einer Wanddurchführung berücksichtigen?
Wanddurchführungen für Abgasleitungen müssen mit zugelassenen Bauteilen (Doppelwanddurchführung/DWD) ausgeführt werden und den geltenden Normen entsprechen. Wir beraten Sie zur richtigen Ausführung.
Wie viele Putztüren braucht mein Kamin?
Wie viele Putztüren braucht mein Kamin?
Mindestens eine Putztür an der Fangsohle (unten) und eine im obersten Geschoss. Die obere Putztür kann entfallen, wenn ein sicherer Dachzugang zur Fangmündung (Kaminkopf) besteht.
Brauche ich eine Abdeckung für meinen Kamin?
Brauche ich eine Abdeckung für meinen Kamin?
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Eine Kaminabdeckung schützt vor Regenwasser, das langfristig zu Feuchtigkeitsschäden und Versottung im Mauerwerk führen kann.
Brauche ich einen CO- oder Rauchmelder?
Brauche ich einen CO- oder Rauchmelder?
Rauchwarnmelder sind in Oberösterreich bei Neubauten und größeren Umbauten (seit 2013) gesetzlich vorgeschrieben — in allen Aufenthaltsräumen außer der Küche sowie in Gängen, über die Fluchtwege führen. Auch in älteren Gebäuden sind sie dringend zu empfehlen: Im Brandfall retten sie Leben.
Ein CO-Melder (Kohlenmonoxid-Melder) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in Ihrer Wohnung eine Abluftanlage (z.B. Dunstabzugshaube mit Außenabführung) in Kombination mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte betrieben wird.
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist ein CO-Melder eine sinnvolle Investition — Kohlenmonoxid ist geruch- und farblos und kann lebensgefährlich sein.
Heizung & Energie
6 Fragen
Muss ich meine Öl- oder Gasheizung tauschen?
Muss ich meine Öl- oder Gasheizung tauschen?
Seit 2024 ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) in Kraft. Es sieht einen gestaffelten Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme vor:
- Ölheizungen: Einbau im Neubau ist seit 2020 verboten. Bestehende Kessel, die vor 1980 errichtet wurden, müssen als Erste getauscht werden — danach folgen schrittweise jüngere Anlagen.
- Gasheizungen: Im Neubau seit 2023 nicht mehr erlaubt. Für den Bestand sind spätere Fristen vorgesehen.
- Ziel: Bis spätestens 2040 soll der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme abgeschlossen sein.
Es gibt also keinen Grund zur Panik — aber es lohnt sich, rechtzeitig zu planen. Die Förderungen sind aktuell großzügig, und wer früh umsteigt, profitiert auch früher von niedrigeren Energiekosten.
Welche Alternativen gibt es zur fossilen Heizung?
Welche Alternativen gibt es zur fossilen Heizung?
Die gängigsten Optionen im Überblick:
- Pelletheizung: Vollautomatisch, CO₂-neutral, funktioniert auch bei hohen Vorlauftemperaturen — daher gut für den Altbau geeignet. Braucht Lagerraum und einen Rauchfang.
- Stückholz/Scheitholz: Günstiger Brennstoff, erneuerbar, aber Handbetrieb — man muss regelmäßig nachlegen. Ebenfalls Rauchfang nötig.
- Hackschnitzelheizung: Vollautomatisch und günstiger, regionaler Brennstoff — lohnt sich vor allem bei größerem Wärmebedarf. Braucht viel Lagerraum und einen Rauchfang.
- Fernwärme: Komfortabel und wartungsfrei, aber nur dort verfügbar, wo ein Netz vorhanden ist.
- Wärmepumpe: Sehr effizient, wartungsarm, ideal bei Neubau oder gut gedämmten Gebäuden mit Fußbodenheizung. Im schlecht gedämmten Altbau mit Radiatoren kann es schwieriger werden.
Welches System am besten passt, hängt vom Gebäude, der Dämmung und den persönlichen Anforderungen ab. Wir beraten Sie gerne — herstellerunabhängig und ehrlich.
Brauche ich dann noch einen Rauchfang?
Brauche ich dann noch einen Rauchfang?
Das kommt auf das Heizsystem an:
- Kein Rauchfang nötig bei Wärmepumpe, Fernwärme oder Elektroheizung — diese Systeme haben keine Verbrennung und keine Abgase.
- Rauchfang weiterhin nötig bei Pellets, Stückholz, Hackschnitzel, Kachelofen und Schwedenofen — überall dort, wo etwas verbrannt wird, müssen die Abgase sicher abgeführt werden.
Was viele nicht wissen: Auch wer eine Wärmepumpe einbaut, behält oft einen Kaminofen als Ergänzung — für Gemütlichkeit, als Backup bei Stromausfall, oder um an besonders kalten Tagen die Spitzenlast abzudecken. In diesem Fall bleibt der Rauchfang relevant.
Tipp für den Neubau: Vorgeschrieben ist ein Kamin bei der Planung nicht — es zahlt sich aber aus, ihn gleich vorzusehen. Eine nachträgliche Errichtung ist deutlich aufwändiger.
Ehrlich gesagt: Nicht jeder Weg führt zu uns. Aber bei vielen modernen Heizlösungen spielt der Rauchfang weiterhin eine wichtige Rolle.
Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?
Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?
Bund und Land fördern den Heizungstausch — die Beträge wurden allerdings zuletzt deutlich reduziert:
- Bundesförderung „Kesseltausch 2026”: Bis zu 30 % der Investitionskosten, maximal 7.500 € für Wärmepumpen bzw. 8.500 € für Biomasseheizungen (Pellets, Holz). Dazu gibt es einen Solarbonus von 2.500 €.
- OÖ-Landesförderung: Kommt obendrauf — z. B. bis zu 2.900 € zusätzlich beim Umstieg auf Pellets.
- Einkommensschwache Haushalte: Über das Programm „Sauber Heizen für alle” sind bis zu 100 % Förderung möglich.
Wichtig: Förderbeträge und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Details finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at und beim Energiesparverband OÖ.
Kann ich Wärmepumpe und Kaminofen kombinieren?
Kann ich Wärmepumpe und Kaminofen kombinieren?
Ja — und das ist eine sehr beliebte Kombination! Viele Haushalte setzen auf eine Wärmepumpe als Hauptheizung und behalten einen Kaminofen oder Schwedenofen als Ergänzung. Die Vorteile:
- Gemütlichkeit: Ein Holzfeuer schafft Atmosphäre, die keine Wärmepumpe ersetzen kann.
- Backup bei Stromausfall: Ein Kaminofen funktioniert auch ohne Strom.
- Spitzenlast: An besonders kalten Wintertagen kann der Ofen die Wärmepumpe entlasten.
Allerdings gelten auch bei Kombinationslösungen die üblichen Regeln: Der Rauchfang muss für den Ofen geeignet sein, die Feuerstätte muss abgenommen werden, und regelmäßige Kehrung bleibt Pflicht. Wenn Sie eine solche Kombination planen, beraten wir Sie gerne vorab.
Was macht der/die Rauchfangkehrer·in beim Heizungstausch?
Was macht der/die Rauchfangkehrer·in beim Heizungstausch?
Der Rauchfangkehrer-Betrieb ist beim Heizungstausch an mehreren Stellen gefragt:
- Beratung vor dem Tausch: Wir kennen Ihren Kamin und können einschätzen, ob er für ein neues System geeignet ist — herstellerunabhängig und neutral.
- Kaminsanierung: Beim Umstieg z. B. von Öl auf Pellets muss der Rauchfang oft angepasst werden (Querschnitt, Feuchtebeständigkeit, Wärmedämmung).
- Abnahme neuer Feuerstätten: Jede neue Heizanlage mit Verbrennung muss vor Inbetriebnahme vom Rauchfangkehrer-Betrieb geprüft und freigegeben werden.
- Laufende Sicherheit: CO-Messung, regelmäßige Kehrung, Überprüfung der Abgaswege — das bleibt auch bei modernen Anlagen wichtig.
Am besten kontaktieren Sie uns vor dem Kauf einer neuen Heizung — so lassen sich Überraschungen bei der Abnahme vermeiden.
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