Wozu ein Energieausweis?  

Der Energieausweis ist der Energie-Typenschein für ein Gebäude,
schafft ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden,
macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden "sichtbar".
ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb – für Planerinnen und Planer, für Errichterinnen und Errichter, für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter, für Kauf- und Mietinteressentinnen und -interessenten.
zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden.

Wer schreibt den Energieausweis vor?

Mit der "EU-Gebäuderichtlinie 2002" (Richtlinie 2002/91/EG) wurde der Energieausweis europaweit vorgeschrieben, und zwar für praktisch alle Gebäude, sowohl Neubau als auch Bestand und auch für Nicht-Wohngebäude, wie z.B. Büro- und Betriebsgebäude. Die Umsetzung der "EU-Gebäuderichtlinie 2002" wurde in Oberösterreich mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2008 abgeschlossen.
Mit der Neufassung der "EU-Gebäuderichtlinie 2010" (Richtlinie 2010/31/EU) wurde gegenüber der Erstausgabe in erster Linie eine Präzisierung vorgenommen und der Primärenergiebedarf als wesentliche Kenngröße eingeführt.
Die mit 1. Juli 2013 in Kraft getretene Oö. Bauordnungs-Novelle 2013, das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und die Oö. Bautechnikverordnung 2013 setzen die Bestimmungen des baurechtlich relevanten Teils der "EU-Gebäuderichtlinie 2010" um.
Der Energieausweis ist nicht nur im Bauverfahren – die landesrechtliche Einführung erfolgte in OÖ bereits 1999 - sondern auch bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf erforderlich (Bundesrecht). Diesen privatrechtlichen Anwendungsbereich des Energieausweises regelt der Bund im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), BGBl. I Nr. 27/2012. Seit bereits 1. Dezember 2012 muss in Inseraten (in elektronischen sowie auch in Printmedien) verpflichtend die Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienzfaktors (f GEE) erfolgen. Diese Pflicht gilt sowohl für die Verkäuferin oder den Verkäufer, die Bestandgeberin oder den Bestandgeber als auch für die bzw. den von dieser bzw. diesem beauftragten Immobilienmaklerin bzw. den Immobilienmakler.

Wie schaut der Energieausweis aus?

Form und Inhalt des Energieausweises sind landesrechtlich geregelt. Im Sinne der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich regelt die mit 1. Juli 2017 in Kraft getretene Oö. Bautechnikverordnungsnovelle 2017 dies nicht explizit, sondern verweist auf die OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz", Ausgabe 2015, des Österreichischen Institutes für Bautechnik. Auf der ersten Seite des Energieausweises ist als wichtigstes Merkmal die Effizienzskala dargestellt, auf der zweiten Seite sind die technischen Details zu den Energie- und Gebäudedaten zu finden gefolgt von den technischen Beiblättern (Anhang).

nicht Wohngebäude

Was bedeuten die vier Kenngrößen auf der ersten Seite des Energieausweises?
HWBRef.SK: Der Referenz-Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen zur Aufrechterhaltung einer Raumtemperatur von 20°C rechnerisch am Standort des Gebäudes zugeführt werden muss (SK...Standortklima). Allfällige Erträge aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsverlusten finden im Gegensatz zum HWBSK oder HWBRK keine Berücksichtigung.
PEBSK: Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich des Aufwandes für die Energieaufbringung (Herstellung, Transport) mit ein. Er ist ein Indikator für den Bedarf an Energieressourcen.
CO2SK: Diese Kenngröße beschreibt die dem gesamten Energiebedarf im Gebäude zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste. Er ist ein Indikator in Hinblick auf Klimaschutz.
fGEE: Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Das Gebäude in seiner Gesamtheit wird verglichen mit einem Gebäude gleicher Geometrie, das jedoch wärmetechnisch und haustechnisch nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 ausgestattet ist. Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude. Ein fGEE von 0,8 bedeutet z.B., dass die Gesamtenergieeffizienz um 20% besser ist als nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 gefordert war.

Sie benötigen ein verbindliches Angebot

senden Sie uns Ihre Daten und wir kontakieren Sie gerne.

EnergieaUsweis hotline

+43 7242 433 26

email

info[at]energieausweise.cc